24.03.2023

Wiener Unterstützungen gegen Teuerung und Mieterhöhungen

Die SPÖ Wien legt Programm für leistbares Wohnen vor, startet die nächste Stufe des Energie-Bonus und novelliert die Mindestsicherung in diesem Zusammenhang.

Auf der Klausur des SPÖ Rathausklubs präsentierte Bürgermeister Michael Ludwig den 5-PUNKTE-PLAN FÜR LEISTBARES WOHNEN IN WIEN.

Wien hat schon jetzt ein dichtes Netz an Unterstützungsmaßnahmen – von der Wohnbeihilfe, Mietbeihilfe über die Mieterhilfe bis hin zur Wohnungssicherungsstelle. Niemand wird in Wien alleine gelassen, schon gar nicht in schwierigen Zeiten, so Wiens Bürgermeister Michael Ludwig.

  1. Bis zu 650.000 Haushalte erhalten einen Wohnbonus von 200 Euro 
  2. Gutschrift über eine halbe Netto-Monatsmiete für Gemeindebaumieter*innen
  3. zusätzlicher Stufenbonus wer 2022/23 besonders starke Mieterhöhung hatte 
  4. erleichterte Ratenzahlung für Wohnungsverlust-Bedrohte 
  5. Zusätzliches Budget von Wiener Wohnen der MA 40 für Gemeindebau-Mieter*innen mit geringem Einkommen 

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig, der „leistbares Wohnen in Wien“ zu einem der zentralen Themen der Klubklausur erklärte, konkretisierte: „Dank des sozialen Wohnbaus sind die Mieten in Wien im Vergleich zu vielen anderen internationalen Metropolen günstig. Die Teuerung hat, insbesondere auf dem privaten Wohnungsmarkt, aber auch hier ihre Spuren hinterlassen. Wir müssen handeln. Deshalb haben wir ein 5-Punkte-Programm für leistbares Wohnen in Wien erarbeitet und uns dabei zu allererst dazu entschlossen, einen Wohnbonus für all diejenigen auszuzahlen, die diese Unterstützung jetzt dringend benötigen.“

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Energiebonus 2023

Die Stadt Wien wird auch im heurigen Jahr die Menschen mit dem Energiebonus unterstützen.

Er beträgt 200 Euro pro Haushalt. Bezugsberechtigt sind Personen, deren Einkommen 40.000 (bei Einpersonenhaushalten) bzw. 100.000 Euro (bei mehreren Personen) nicht übersteigt. Auch heuer werden davon rund ⅔ der Wiener Haushalte profitieren.

Jene Menschen, die bereits 2022 den Bonus erhalten haben, erhalten die nächste Stufe automatisch auf ihr Konto überwiesen. Die Auszahlung beginnt ab Mitte April.

Ein Antrag muss nur dann gestellt werden, wenn es zu Änderungen bei Meldedaten gekommen ist oder z.B. wenn Kinder die Volljährigkeit erreicht haben seit der letzten Auszahlung. Anträge sind ab 17. April möglich.

Fragen zum Wiener Energiebonus '23 oder Hilfe beim Online-Ansuchen gibt es beim Service-Telefon unter +43 1 4000-8040.

Für all jene, deren Einkommen unter den GIS-Befreiungsrichtsätzen liegen, wird die Energieunterstützung plus wird verlängert und bis zu 500 Euro Energierückstände übernommen. 

Abschaltungen durch die Wien Energie bleiben außerdem bis 30. April ausgesetzt. 

Alle Informationen im Detail:

https://www.wien.gv.at/gesundheit-soziales/energiebonus-23.html

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozialhilfe/energieunterstuetzung-plus.html

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Novelle der Mindestsicherung

Mit einer Novelle des Mindestsicherungsgesetzes ist gewährleistet, dass Heizkostenzuschüsse und  Teuerungsboni nicht als Einkommen bei der Berechnung der Mindestsicherung einberechnet werden. 

Bei Heizkostenzuschüssen rückwirkend gilt dies rückwirkend ab Juli 2022. Bei Teuerungszuschüssen gilt dies ab Dezember 2022.

Ab März 2023 werden auch Nachzahlungen von Familienbeihilfe, Schmerzengeld, Entschädigungsleistungen für Opfer oder Leistungen des Sozialentschädigungsrechts nicht mehr für Leistungen der Mindestsicherung herangezogen, sofern diese auf einem gesonderten Sparbuch oder Sparkonto hinterlegt werden. 

Weitere Informationen zur Wiener Mindestsicherung: 

https://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/

 

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